KERNAUFTRAG UND GRUNDSÄTZE DER ARA
Der ARA Kernauftrag
Sicherung der nachhaltigen Entpflichtung von Verpackungen zu möglichst günstigen Lizenztarifen.
Die ARA Grundsätze
- Erfüllung der Anforderungen des AWG und der VerpackVO in den jeweils geltenden Fassungen oder entsprechender an die Stelle dieser Rechtsvorschriften tretender neuer Rechtsvorschriften mit größtmöglichem ökologischen Nutzen und minimalem volkswirtschaftlichen Aufwand
- keine Gewinnerzielungsabsicht im Kerngeschäft(Verpackungsentpflichtung in Österreich)
- Gleichbehandlung aller Packstoffe
- strikt materialspezifische Kalkulation und möglichst verursachergerechte Kostenzuordnung ohne interne Quersubventionierung zwischen den Packstoffen
- keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs zwischen den Packstoffen
- Transparenz der Finanzgebarung
- bestmögliche Absicherung der politischen und gesellschaftlichen Akzeptanz entsprechend den Anforderungen des Marktes
- Gewährleistung des Wettbewerbs auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette, insbesondere durch wettbewerbskonforme Verfahren und Maßnahmen bei der Beauftragung kommunaler und privater Partner.
