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Entpflichtung und Lizenzpartnerschaft
Durch Abschluss einer Entpflichtungs- und Lizenzvereinbarung mit der ARA AG
und die Entrichtung der Lizenzentgelte können Unternehmen als Kunden, d.h. Lizenzpartner der ARA AG, ihre Verpflichtungen aus der österreichischen Verpackungsverordnung auf die ARA AG übertragen. Mehr 15.000 Unternehmen aus dem In- und Ausland nehmen die Dienstleistungen der ARA AG in Anspruch.
Lizenzpartner können all jene Unternehmen werden, die von der Verpackungsverordnung betroffen sind:
- Importeure und Händler: Unternehmen, die Verpackungen bzw. Packhilfsmittel oder verpackte Produkte importieren bzw. damit handeln.
- Abfüller bzw. Abpacker: Unternehmen, die Waren oder Güter in Verpackungen abfüllen, abpacken oder mit Verpackungen in Verbindung bringen, um sie zu lagern oder abzugeben.
Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb Österreichs haben und verpackte Waren bzw. Verpackungen nach Österreich liefern, haben ebenfalls die Möglichkeit, Lizenzpartner der ARA zu werden.
- [pdf]
1.4 M BARA Lizenzpartnerschaft - Leitfaden