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Kundenvorteile
Die ARA AG steht im Eigentum der von der Verpackungsverordnung betroffenen Wirtschaft. Sie hat die Entpflichtung ihrer Kunden zu den nachhaltig günstigsten Tarifen zum Ziel. Die ARA arbeitet im Kerngeschäft nicht gewinnorientiert, aber streng betriebswirtschaftlich mit größtmöglicher Kostenwahrheit und Effizienz.
Die Vorteile einer ARA Lizenzpartnerschaft auf einen Blick
- Wegfall der Rücknahmepflicht sowie Wiederverwendungs- und Verwertungspflicht für alle Arten von in Verkehr gebrachten Verpackungen für den gewerblichen und haushaltsnahen Bereich.
- Wegfall der Pflicht zur Erfüllung der stofflichen Verwertungsquoten je Packstoff.
- Wegfall der Informations-, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten gegenüber Letztverbrauchern und Behörden.
- Wegfall einer aufwendigen „Verpackungsbuchhaltung":
nur 1 Vertrag
nur 1 Ansprechpartner
nur 1 Verpackungsmeldung - Nutzungsrecht für den Punkt:

Als ARA Vertragspartner haben Sie das Recht, den „Punkt" zur Kennzeichnung Ihrer in Österreich in Verkehr gesetzten und ordnungsgemäß entpflichteten Verpackungen zu nutzen. - Mitsprachemöglichkeit über den ARA Verein
- Keine Wettbewerbsverzerrungen durch gleiche Konditionen für alle Lizenzpartner