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Tarife
Die ARA AG finanziert die ordnungsgemäße Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verpackungen aus den Lizenzentgelten ihrer Kunden.
Die Lizenztarife werden getrennt für den Haushalts- und Gewerbebereich und für jede Tarifkategorie nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert. Sie richten sich im Sinne der Kostenwahrheit nach dem Aufwand, den die einzelnen Packstoffe im Sammel- und Verwertungskreislauf verursachen. Die Tarife werden entsprechend den Auflagen in den abfallrechtlichen Genehmigungsbescheiden dem Umweltministerium vorgelegt.
Tarifübersicht
Rückvergütung für Kraftpapiersäcke
Für die ab 01.01.2005 in Verkehr gesetzten, ARA lizenzierten und nachweislich in Gewerbe und Industrie anfallenden Kraftpapiersäcke erhalten Sie eine Rückvergütung auf den Tarif „1.1. Verkaufsverpackungen aus Papier, Karton, Pappe, Wellpappe“.
Kraftpapiersäcke sind flexible Papierverpackungen mit einem Füllgutinhalt von mindestens 15 kg. Tragetaschen sind keine Kraftpapiersäcke im Sinne dieser Regelung. Hinsichtlich der Abgrenzung zu Materialverbunden gilt das Merkblatt Materialverbunde.
Basis für die Inanspruchnahme der Rückvergütung für Kraftpapiersäcke ist der Abschluss einer „KPS-Vereinbarung“ mit der ARA.
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294 K BInformationsblatt Kraftpapiersäcke