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Vertragsabschluss
Die ARA bietet mehrere Vertragsvarianten an. Für Sie bedeutet das eine auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmte Lösung für die Entpflichtung und Lizenzierung Ihrer Verpackungen.
Hier gelangen Sie zur Vertragsbestellung
Folgende Vertragsvarianten stehen zur Auswahl
- Standardvertrag
Durch Abschluss der Entpflichtungs- und Lizenzvereinbarung mit der ARA und der Lizenzierung (d.h. Meldung und Zahlung) Ihrer in Österreich in Verkehr gesetzten Verpackungen befreien Sie sich von den Verpflichtung aus der VerpackVO. - Kleinstvertrag
Wenn Ihr voraussichtliches Jahreslizenzentgelt unter 3.000 € exkl. liegt, können Sie zusätzlich zur Entpflichtungs- und Lizenzvereinbarung eine Zusatzvereinbarung für geringe Verpackungsmengen abschließen. Sie haben den Vorteil, dass Sie lediglich einen Meldetermin und einen Zahlungstermin pro Jahr haben. Damit wird der Aufwand für Sie auf ein Minimum reduziert. - Servicevertrag
Durch Abschluss der Entpflichtungs- und Lizenzvereinbarung für Serviceverpackungen und der Lizenzierung Ihrer in Österreich in Verkehr gesetzten Serviceverpackungen befreien Sie sich und Ihre Kunden von den Verpflichtungen aus der VerpackVO. - Zusatzvereinbarung für Lizenzpartner aus EU- und EFTA-Staaten
Die oben vorgestellten Vertragsvarianten gelten für österreichische Unternehmen. Sie können aber auch von ausländischen Unternehmen mit Sitz in einem EU- oder EFTA-Staat abgeschlossen werden, jedoch ist dafür eine Zusatzvereinbarung für ausländische Lizenzpartner erforderlich.
- [pdf]
1.4 M BARA Lizenzpartnerschaft - Leitfaden