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ARA bestätigt die Einleitung eines Verfahrens durch die GD Wettbewerb: PRÜFUNG WIRD RECHTSSICHERHEIT SCHAFFEN
15.02.2011
Die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) bestätigt, dass die Generaldirektion Wettbewerb der EU Kommission ein formelles Verfahren eingeleitet hat. Gegenstand des Verfahrens ist der Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Behinderung von Wettbewerbern beim Eintritt in den Markt für die Entpflichtung von gewerblichem und haushaltsnahen Abfall. Gleichartige Vorwürfe wurden bereits in der Vergangenheit von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde ohne Ergebnis untersucht. Die Kommission hält in ihrem Beschluss fest, dass die Einleitung des Verfahrens nicht bedeutet, dass Beweise für eine Zuwiderhandlung der ARA vorlägen, noch nennt sie konkrete Vorwürfe. Mit diesem Einleitungsbeschluss gibt die Kommission nur zu verstehen, dass sie die Sache in naher Zukunft behandeln will. Der Vorstand der ARA hat volle Unterstützung zur raschen Abwicklung des Verfahrens zugesagt.
„Wir begrüßen, dass die Kommission den – altbekannten - Verdächtigungen nachgeht: Das gehört zu ihren Aufgaben. Die ARA zählt zu den meistgeprüften Unternehmen Österreichs und in der Vergangenheit haben sich sämtliche gegen uns erhobenen Vorwürfe als gegenstandslos erwiesen. Wir sind daher zuversichtlich, dass mit dem Ergebnis dieses Verfahrens auch die letzten Zweifel an der korrekten Gestion der ARA ausgeräumt werden“, erklärt ARA Vorstandssprecher Prof. Dr. Christoph Scharff.
Wien, 15. Juli 2011
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Christian Mayer (Leiter Kommunikation)
Altstoff Recycling Austria AG
Tel.: 01.599 97-320
- Dateien:
PA_Einleitung_Verfahren_EU_Kommission.doc191 K