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RÜCKVERGÜTUNG FÜR KRAFTPAPIERSÄCKE

 

Für die ab 01.01.2005 in Verkehr gesetzten, ARA lizenzierten und nachweislich in Gewerbe und Industrie anfallenden Kraftpapiersäcke erhalten Sie eine Rückvergütung auf den Tarif „1.1. Verkaufsverpackungen aus Papier, Karton, Pappe, Wellpappe“.

 

Kraftpapiersäcke sind flexible Papierverpackungen mit einem Füllgutinhalt von mindestens 15 kg. Tragetaschen sind keine Kraftpapiersäcke im Sinne dieser Regelung. Hinsichtlich der Abgrenzung zu Materialverbunden gilt das Merkblatt Materialverbunde.

 

Basis für die Inanspruchnahme der Rückvergütung für Kraftpapiersäcke ist der Abschluss einer „KPS-Vereinbarung“ mit der ARA.