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Kraftpapiersäcke
Kraftpapiersäcke sind flexible Papierverpackungen mit einem Füllgutinhalt von mindestens 15 kg. Tragetaschen sind keine Kraftpapiersäcke im Sinne dieser Regelung. Sie werden insbesondere für das Verpacken und den Transport von staubförmigen und körnigen Füllgütern eingesetzt. Der Aufbau der Kraftpapiersäcke ist nach den Erfordernissen für die jeweiligen Füllgüter unterschiedlich. So können Kraftpapiersäcke je nach erforderlicher Reißfestigkeit aus einer oder mehreren Papierlagen bestehen oder mit einer Kunststoff(PE)-beschichteten Papierlage bzw. einer PE-Folie ausgestattet sein.
Kunststoffe groß
bezeichnet Kunststoff-Verpackungen, die hauptsächlich bei Haushalten und haushaltsähnlichen Einrichtungen anfallen. Dies können sein:
- Folien: Folienverpackungen von großen Einzelteilen, Folien- und
Putzereischläuche
- EPS: große Styropor-Verpackungen
- Hohlkörper > 5 l: Kanister, Eimer und Fässer etc.
Kunststoffe klein
bezeichnet Kunststoff-Verpackungen, die hauptsächlich bei Haushalten und haushaltsähnlichen Einrichtungen anfallen. Dies können beispielsweise sein:
- Folien: Folien, Schrumpffolien für Fleisch/Obst/Gemüse,
Tragetaschen
- EPS: Styropor-Verpackungen/Formteile, Chips
- Hohlkörper < 5 l: PET-Flaschen, Becher, Dosen sowie Gebinde für
Körperpflegemittel, Spülmittel, Haushaltsreiniger und Waschmittel
etc.
