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Verkaufsverpackungen
Verkaufsverpackungen sind Verpackungen wie Becher, Beutel, Blister, Dosen, Eimer, Fässer, Flaschen, Kanister, Säcke, Schachteln, Schalen, Tragetaschen, Tuben oder ähnliche Umhüllungen und Bestandteile von Verkaufsverpackungen, die vom Letztverbraucher oder einem Dritten in dessen Auftrag bis zum Verbrauch oder bis zum Gebrauch der Waren oder Güter, insbesondere als Träger von Gebrauchs- oder gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen, verwendet werden. Erfüllt eine Verpackung sowohl die Aufgaben einer Verkaufs- als auch die einer Transportverpackung, gilt sie als Verkaufsverpackung.
Verpackungen
Als Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung gelten Packmittel, Packhilfsmittel, Paletten oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Packmittel oder Packhilfsmittel hergestellt werden. Packmittel sind Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, Waren oder Güter für Verkehrs-, Lager-, Transport-, Versand- und Verkaufszwecke zu umschließen oder zusammenzuhalten. Packhilfsmittel sind Erzeugnisse, die zum Zweck der Verpackung zusammen mit Packmitteln insbesondere zum Verpacken, Verschließen, Versandfertigmachen und zur Kennzeichnung einer Ware oder eines Gutes dienen.
Verpackungen sind beispielsweise Becher, Dosen, Einweg-Geschirr, Flaschen, Gläser, Kartons, Kisten, Paletten, Säcke, Schraubverschlüsse, Schrumpffolien, Tassen, Tragetaschen, Tuben, Wickelfolien etc.
Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung (VerpackVO, Bundesgesetzblatt Nr. 645/1992) wurde auf der Basis des Abfallwirtschaftsgesetzes geschaffen. Sie ist seit 1. Oktober 1993 in Kraft und verpflichtet alle Hersteller, Vertreiber und Importeure, die Verpackungen bzw. verpackte Waren in Österreich in Verkehr setzen, zur unentgeltlichen Rücknahme und zur Wiederverwendung bzw. Verwertung. 1996 wurde sie zum zweiten Mal überarbeitet (Bundesgesetzblatt Nr. 648/1996). Mit 1. Oktober 2006 trat eine Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft.
Hier zum Originaltext der Verpackungsverordnung
