Schwarze Liste
Verpackungen, die mit dem Kennzeichen „Explosiv“, „akute Toxizität“ oder „ernste Gesundheitsgefahr“ gekennzeichnet sind, können nicht mehr lizenziert werden (gilt auch für restentleerte Verpackungen). Dies gilt jeweils für die Verkaufsverpackungen bzw. Erstverpackungen, die in unmittelbarem Kontakt mit den entsprechenden Inhaltsstoffen bzw. Produkten stehen.
Weitere Informationen:
MERKBLATT – Schwarze Liste 2022 (gültig bis 31.12.2025) →