01.06.2021

Guidelines zur EU-Kunststoffrichtlinie vorgestellt

Die Europäische Kommission hat am 31. Mai 2021 die Leitlinien zu den EU-Vorschriften über Einwegkunststoffartikel vorgestellt.

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Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Vermüllung der Meere mit Einwegkunststoffartikeln zu verringern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Produkten und Materialien zu fördern.

Gemäß den EU-Vorschriften über Einwegkunststoffartikel aus dem Jahr 2019 müssen die Mitgliedstaaten bis zum 3. Juli 2021 sicherstellen, dass bestimmte Einwegkunststoffartikel in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dabei handelt es sich um bestimmte Produkte, für die es auf dem Markt erschwingliche kunststofffreie Alternativen gibt: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe sowie einige Artikel aus expandiertem Polystyrol (Becher und Lebensmittelverpackungen und Getränkebehälter) und alle Artikel aus oxo-abbaubaren Kunststoffen.

Für andere Kunststoffartikel wie Einwegkunststofftragetaschen, Flaschen, Getränke- und Lebensmittelbehälter zum unmittelbaren Verzehr, Tüten und Folienverpackungen, Tabakfilter, Hygieneartikel und Feuchttücher gelten andere Maßnahmen. Diese Maßnahmen umfassen die Beschränkung der Verwendung dieser Einwegkunststoffartikel, die Verringerung ihres Verbrauchs und die Abfallvermeidung durch Kennzeichnungsanforderungen, Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (Verursacherprinzip), Sensibilisierungskampagnen und Anforderungen an die Produktgestaltung.

Mit den Leitlinien zur EU-Kunststoffrichtlinie soll sichergestellt werden, dass die neuen Vorschriften in der gesamten EU ordnungsgemäß und einheitlich angewandt werden. In den Leitlinien werden die wichtigsten Definitionen und Begriffe erläutert.

Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte: „Die Verwendung von weniger Einwegkunststoffartikeln trägt zum Schutz der menschlichen Gesundheit und des Planeten bei. Bei der Bekämpfung von Abfällen im Meer stellen die Vorschriften der Europäischen Union einen Meilenstein dar. Zudem fördern sie nachhaltige Geschäftsmodelle und bringen uns näher an eine Kreislaufwirtschaft, in der die Wiederverwendung Vorrang vor der einmaligen Nutzung hat. Darum geht es im europäischen Grünen Deal: unsere natürliche Umwelt zu schützen und wiederherzustellen und gleichzeitig die Unternehmen zu Innovationen anzuregen.“