12.01.2021

Kennzeichnungspflicht für Einwegkunststoffverpackungen

Ab 03. Juli 2021 muss auf bestimmten Einwegkunststoffprodukten über die richtige Entsorgung informiert und darauf hingewiesen werden, dass ein Artikel Kunststoffe enthält sowie beispielsweise das achtlose Wegwerfen des Produkts negative Umweltauswirkungen verursachen kann.

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Ab 03. Juli 2021 muss auf bestimmten Einwegkunststoffprodukten über die richtige Entsorgung informiert und darauf hingewiesen werden, dass ein Artikel Kunststoffe enthält sowie beispielsweise das achtlose Wegwerfen des Produkts negative Umweltauswirkungen verursachen kann.

Ende 2020 erließ die Europäische Union die neue Kennzeichnungsverordnung zur europäischen Einwegkunststoff-Richtlinie (EU 2019/904). Wesentliche Punkte davon treten heuer in Kraft. Demnach muss spätestens ab 03. Juli 2021 auf bestimmten Einwegkunststoffprodukten über die richtige Entsorgung informiert und darauf hingewiesen werden, dass ein Artikel Kunststoffe enthält sowie beispielsweise das achtlose Wegwerfen des Produkts negative Umweltauswirkungen verursachen kann.

  • Folgende Einwegkunststoffprodukte sind von der neuen Kennzeichnungsvorschrift betroffen:
  • Verpackung von Hygieneeinlagen (Binden), Tampons mit Applikatoren (Artikel 2 iVm Anhang I);
  • Verpackung von Feuchttücher, d. h. getränkte Tücher für Körper- und Haushaltspflege (Artikel 2 iVm Anhang II);
  • Packungen und Außenverpackungen von Tabakprodukte mit Filtern sowie Filter, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten vertrieben werden (Artikel 2 iVm Anhang III);
  • Getränkebecher (Artikel 2 iVm Anhang IV)

Konkrete Kennzeichnungsvorschriften bzgl. genauem Aufdruck und dessen Positionierung, Größe und grafische Gestaltung finden Sie in der Durchführungsverordnung EU 2020/2151.
(Anmerkung: Die in den Grafiken angeführten Logobezeichnungen sind auf Deutsch gemäß Verordnungstext anzugeben.)

Abweichend von der Kennzeichnung mittels Aufdrucks auf die Verpackung, kann die vorgeschriebene Kennzeichnung auf Verpackungen, die vor dem 4. Juli 2022 in Verkehr gebracht werden, als Aufkleber angebracht werden.