21.03.2024

Europäische Kommission: Vorschlag zu neuer Verpackungsverordnung

Am 30. November veröffentlichte die europäische Kommission den zweiten Teil ihres Kreislaufwirtschaftspakets (auch bekannt als Europäischer Green Deal). Darin findet sich auch der Vorschlag zu einer Verpackungs- und Verpackungsabfall-Verordnung.

PPWR Update

Der kürzlich veröffentlichte Vorschlag einer EU Verpackungs-Verordnung versteht sich als Revision der aktuell gültigen Verpackungs- und Verpackungsabfall-Richtline. Der Schritt von einer Richtlinie zu einer Verordnung würde mehr Verbindlichkeit bei der Umsetzung durch Mitgliedsstaaten und deren Wirtschaftsteilnehmer bedeuten und somit zu einer einheitlicheren Umsetzung führen. Die so erreichte europaweite Harmonisierung nationaler Gesetzgebung würde in weiterer Folge effizientere Abläufe im internen Markt für verpackte Güter und transparentere Rahmenbedingungen in Anwendungen, Umsetzung und Kommunikation rund ums Recycling bedeuten.

Durch die neuen Vorschriften strebt die EU den prognostizierten Trend eines Anstiegs bei Verpackungsabfällen um 19 % bis 2030 zu stoppen. Regulierungen zu wiederverwendbaren Verpackungsoptionen, Verbot unnötiger Verpackungen und klare Recycling-Kennzeichnung sollen den Weg zur stärkeren Unabhängigkeit von Primärrohstoffen und zur Klimaneutralität der Verpackungsbranche bis 2050 bereiten.

Was beinhaltet der Verordnungsvorschlag?

Reduktion von Verpackungsabfällen

Von Abfallvermeidungszielen über Maßnahmen zur Verpackungsreduktion bis hin zu Verboten bestimmter Verpackungsarten, umfasst der Vorschlag zahlreiche Punkte durch die der Verpackungsabfall auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren.

Darunter:

  • Zielwerte zur Reduktion von Verpackungsabfälle für EU Mitgliedsstaaten (5% bis 2030, 10% bis 2035 und15% bis 2040)
  • Höhere Mindestwerte bei Füllmengen (Vermeidung von „Luftpackungen“), z.B. durch Abschaffung doppelwandiger Verpackungen, Doppelböden oder unnötiger Verpackungsschichten.