Hinweis zu den SUP-Zuschlägen bzw. SUP-Entgelten

In einem Schreiben gibt die VKS Auskunft über den aktuellen Stand der SUP-Entgelte.

SUP Zuschläge Info 2026

Die für das Jahr 2026 behördlich festgelegten SUP-Zuschläge bzw. SUP-Entgelte wurden durch eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 11.05.2026 aufgehoben.

Für Sie ändert sich dadurch jedoch nichts an der Verpflichtung, die von Ihnen in Verkehr gebrachten Mengen an SUP-pflichtigen Verpackungen und Produkten fristgerecht an ihr Sammel- und Verwertungssystem zu melden. Auch die Verpflichtung zur Tragung der daraus entstehenden SUP-Kosten besteht weiterhin.

Derzeit ist allerdings noch nicht rechtsverbindlich festgelegt, in welcher Höhe die SUP-Zuschläge bzw. SUP-Entgelte für das Jahr 2026 zu bezahlen sein werden. Durch die Aufhebung der bisherigen Festlegung fehlt derzeit die Grundlage für eine Verrechnung der gemeldeten Mengen. Auch für die Jahre ab 2027 liegen noch keine verbindlichen Festlegungen vor.

Es wird daher empfohlen, zu prüfen, ob für die künftig zu erwartenden SUP-Kosten entsprechende Rückstellungen gebildet werden sollten. Da derzeit weder die Höhe der künftigen SUP-Zuschläge bzw. SUP-Entgelte noch die zugrunde liegenden Berechnungsgrundlagen feststehen, kann keine Empfehlung zur Höhe einer solchen Rückstellung abgeben werden.

Weiters wird empfohlen, die bilanzielle Behandlung dieses Sachverhalts mit Ihrem Steuerberater, Rechtsanwalt oder gegebenenfalls Ihrem Abschlussprüfer abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass diese Einschätzung aufgrund der derzeitigen Rechtslage unverbindlich ist, und keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden kann.

Sobald die SUP-Zuschläge bzw. SUP-Entgelte rechtsverbindlich festgelegt sind, und eine entsprechende Grundlage für die Verrechnung vorliegt, werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen die entsprechenden Vorschreibungen bzw. Rechnungen übermitteln.