03.10.2022

Deutschland: Neue Mindeststandards für Verpackungen

Die deutsche Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat, in Abstimmung mit dem deutschen Umweltbundesamt, neue Mindeststandards veröffentlicht, die die Recyclingfähigkeit von Verpackungen bemessen. Wir erklären was sich ändert und welchen Einfluss das für Österreich haben könnte.

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Recyclingfähig oder nicht, das ist hier die Frage

Am 31. August 2022 haben ZSVR und das deutsche Umweltbundesamt einvernehmlich die neue Ausgabe ihrer Mindeststandards für recyclingfähige Verpackungen für das Jahr 2022 veröffentlicht. Darin finden sich zahlreiche Updates zur vorherigen Iteration:

  • Faserbasierte Verpackungen: Einführung einer Nachweispflicht der Lösbarkeit von Fasern im Recyclingprozess bei faserbasierten Verbundverpackungen sofern nicht typischerweise mit trockenen Füllgütern befüllt sowie bei Papierverpackungen für flüssige und pastöse Füllgütern mit Ausnahme von Flüssigkeitskartons/Getränkekartons.

    Hintergrund ist die gestiegene Nutzung von faserbasierten Verbundverpackungen als Alternative zur Kunststoffverpackungen. Die suggerierte Umweltfreundlichkeit dieser Verpackungsstoffe, die sich im Recyclingprozess oftmals schlechter verwerten lassen als etwas sortenreine Kunststoffverpackungen, soll damit einem Realitätscheck unterzogen werden.

  • Glasverpackungen: Flaschen, die mit einem feinen Metallnetz umgeben sind oder Korbflaschen gelten als nicht recyclingfähig; Einschränkungen der Recyclingfähigkeit von Glasverpackungen bei Verwendung von wasserfesten/hydrophoben Kunststoffhaftetiketten.

    So sollen Verpackungsmerkmale und Materialkombinationen im Glasbereich reduziert werden, die der sonst sehr guten Recycelfähigkeit des Altstoffs entgegenstehen.

  • Füllgutreste: Einschränkungen der Recyclingfähigkeit bei bestimmten nicht abtrennbaren Füllgutresten.

    Verpackungen verschiedener Produkte, deren Reste sich nur schwer oder gar nicht vom Verpackungsmaterial entfernen lassen, werden in Zukunft als vermindert recyclingfähig eingestuft. Darunter fallen zum Beispiel Nagellackfläschchen, Bitumeneimer, sowie die Verpackungen von Wachsen und unterschiedlicher Chemie- und Baustoffe.

  • Identifizier- und Abtrennbarkeit in Sortieranlagen auch bei Fullsleeve-Etikettierungen bei bestimmten Kombinationen mit PET-Hohlkörpern.

    Schlecht identifizer- und abtrennbare Etikettierungen verhindern im Sortierprozess häufig die korrekte Erkennung und Verwertung wertvoller PET Altstoffe. Dem soll mit den neuen Standards im Produktdesign entgegengesteuert werden.

  • PE/PA Kombinationen in Kunststofffolien: Die Recyclingfähigkeit unterschiedlicher Kombinationen und Kunststoffverbunde wurde im Zuge der Neuauflage der Mindeststandards reevaluiert.

Neue Standards auch für Österreich?

Die in Deutschland veröffentlichten ZSVR Mindeststandards hatten bereits in der Vergangenheit Einfluss auf Richtlinien und Einstufungen auch hierzulande. Durch den regen Austausch zwischen der deutschen mit der österreichischen Industrie ist davon auszugehen, dass die für Deutschland geltenden Standards in näherer Zukunft auch in Österreich zur Anwendung kommen werden. Sollten sich an heimischen Richtlinien und Standards Aktualisierungen abzeichnen, werden wir selbstverständlich informieren.

Im Rahmen unseres Circular Design Leistungsportfolios unterstützen wir Sie auch gerne jederzeit bei der Prüfung und Einstufung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen. Damit können Sie die Einhaltung sämtlicher (Mindest-)Standard gewährleisten und einen aktiven Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten.

ARA Circular Design Leistungen

Analyse - Optimierung - Produktion. Wir begleiten durch den gesamten Prozess zur nachhaltigeren, recyclingfähigen Verpackung.