21.02.2023

Erweiterte Mengenmeldung (EMM) – Vorgehen bei der Meldung und Fallbeispiele

Ab 2023 müssen alle Unternehmen, die wiederverwendbare Verpackungen (Mehrwegverpackungen) gewerblich oder als Verkaufsverpackung nutzen, eine erweiterte Mengenmeldung abgeben. Wie es geht und worauf zu achten ist erklären wir hier.

EMMMeldung

Vorweg zwei Disclaimer:

1. Die erweiterte Mengenmeldung betrifft NUR Unternehmen, die wiederverwendbare Verpackungen (Mehrwegverpackungen) gewerblich oder als Verkaufsverpackung nutzen.

2. Diese Meldung ist mit KEINEN Kosten oder Gebühren verbunden. Dennoch gilt auch bei dieser Meldung eine Sorgfaltspflicht.

Die EMM kann über Ihre ARA Online Meldung (online.ara.at) erledigt werden:
Gehen Sie dazu unter dem Menüpunkt „Meldung / Belege“ das entsprechende Jahr und wählen dann im Dropdown-Menü rechts daneben die Option „EMM“. Im Folgenden finden Sie Ausfüllhilfen anhand von zwei praxisnahen Anwendungsbeispielen:

1. Wiederverwendbare Verkaufsverpackung

In diesem Beispiel gehen wir von Mehrweg-Glasflaschen in folgender Wertschöpfungskette aus:
Österreichische Brauerei → österr. Großhändler → österr. Gastronomie

Da es sich bei diesem Anwendungsbeispiel um Glas Haushaltsverpackungen handelt, erfolgen die unten angeführten Schritte in Zeile 1.02 Glas Haushalt.

Spalten A und B werden automatisch vorausgefüllt, basierend auf den von Ihnen in der ARA Meldung angegebenen Mengen.

1.1. Wer meldet erstmals in Verkehr gesetzte wiederverwendbare (Verkaufs-)Verpackungen?
(Spalte C)

Österr. Brauerei meldet sämtliche Mehrwegflaschen, die in einem Jahr neu zugekauft wurden.

Großhändler und Gastronomie müssen hier nichts einmelden.

Spalte D wird automatisch ausgefüllt, basierend auf bereits gemeldeten Mengen.

1.2. Wer meldet die Masse der im Kalenderjahr verwendeten wiederverwendbaren Verpackungen je Tarifkategorie mal Umläufe im Kalenderjahr?
(Spalte E)

Die österreichische Brauerei meldet sämtliche Mehrwegflaschen, die in einem Jahr abgefüllt/verkauft werden. Es handelt sich nur um jene Mengen, die in Österreich abgesetzt werden. Exporte sind nicht zu melden.

Österreichische Großhändler und Gastronomie melden in Österreich abgefüllte/verkaufte Verpackungen nicht.
→ importierte „Mehrwegverpackungen“ sind hingegen in Österreich zu melden.

Spalte F wird automatisch ausgefüllt, basierend auf bereits eingetragenen Daten.

1.3. Wer meldet die Massen der im Unternehmen als Abfall angefallenen nicht lizenzierten wiederverwendbaren Verpackungen?
(Spalte G)

Hier meldet die österr. Brauerei ausgeschiedene Mehrwegflaschen, die einem Verwerter übergeben wurde, inklusive weiterführender Details zu Verwerter und Verwertung (Spalten H und I).

2. Wiederverwendbare Transportverpackungen im Eigentum des Unternehmens

Auch hier ziehen wir das Beispiel der selben Wertschöpfungskette wie oben heran, diesmal jedoch mit Blick auf Europaletten:

Österreichische Brauerei → österr. Großhändler → österr. Gastronomie

In diesem Anwendungsbeispiel werden Europaletten und wiederverwendbare Transportboxen (z.B. IFCO Kisten oder CHEP Boxen) gemeldet. Dementsprechend werden die Spalten in den Zeilen 2.04 Hohlkörper Gewerben, bzw. 2.09 Holz Gewerbe behandelt.

→ wie auch oben werden die Spalten A und B automatisch vorausgefüllt, basierend auf den von Ihnen in der ARA Meldung angegebenen Mengen.

2.1. Wer meldet erstmals in Verkehr gesetzte wiederverwendbare Verpackungen?
(Spalte C)

Die österr. Brauerei meldet sämtliche Europaletten und Mehrwegbierkisten, die von ihr in einem Jahr neu zugekauft wurden.

Nicht durch die österr. Brauerei gemeldet werden:

  • im Inland oder Ausland gebraucht gekaufte Europaletten
  • von einem Logistiker zur Verfügung gestellte Europaletten. Logistiker meldet selbst.
  • gemietete wiederverwendbare Verpackungen (z.B. IFCO Kisten, CHEP Boxen). Die neu angeschafften wiederverwendbaren Verpackungen müssen die Vermieter (z.B. IFCO und CHEP) selbst melden.

Der österr. Großhändler meldet die in einem Jahr von ihm neu zugekauften Europaletten.

Die österr. Gastronomie meldet nicht, da keine Europaletten neu zu gekauft werden.

Spalte D wird automatisch ausgefüllt, basierend auf bereits gemeldeten Mengen.

2.2. Wer meldet die Masse der im Kalenderjahr verwendeten wiederverwendbaren Verpackungen je Tarifkategorie mal Umläufe im Kalenderjahr?
(Spalte E)

Österr. Brauerei meldet sämtliche Mehrwegbierkisten, Europaletten wiederverwendbare Verpackungen (inkl. Importe), die in einem Jahr neu bestückt werden (ohne interne Logistik).
Exporte sind nicht zu berücksichtigen.

Österr. Großhändler meldet Europaletten, die in einem Jahr neu bestückt werden (inkl. Importe, aber ohne interne Logistik).
Exporte sind nicht zu berücksichtigen. Nicht durch den österr. Großhändler gemeldet werden Mehrwegbierkisten, da diese nicht durch den österr. Großhändler neu bestückt werden.

Österr. Gastronomie meldet nicht, da diese keine Mehrwegverpackungen neu bestückt.

Spalte F wird automatisch ausgefüllt, basierend auf bereits eingetragenen Daten.

2.3. Wer meldet die Massen der im Unternehmen als Abfall angefallenen nicht lizenzierten wiederverwendbaren
Verpackungen?
(Spalte G)

Österr. Brauerei und österr. Großhändler melden ausgeschiedene Mehrwegtransportverpackungen, die einem Verwerter übergeben wurden, inklusive weiterführender Details zu Verwerter und Verwertung (Spalten H und I).