28.05.2025

EU-Binnenmarktstrategie 2025: Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung und Abfallmarkt

Mit der am 21. Mai 2025 vorgestellten Binnenmarktstrategie der EU-Kommission sollen bürokratische Hürden abgebaut, die Digitalisierung vorangetrieben und harmonisierte Standards eingeführt werden. Wir haben uns angeschaut, was das für die europäische Kreislaufwirtschaft bedeutet.

EU Handel

Die EU-Kommission hat am 21. Mai 2025 ihre neue Binnenmarktstrategie veröffentlicht. Darin wird der Binnenmarkt als „starker Katalysator für Wachstum, Wohlstand und Solidarität“ beschrieben. Ziel der Strategie ist es, bestehende Handels- und Verwaltungsbarrieren abzubauen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten. Zu den angekündigten Maßnahmen gehören unmittelbare Vereinfachungen (etwa durch neue „Omnibus“-Verordnungen) ebenso wie tiefgreifende Reformen in strategisch wichtigen Bereichen wie Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft.

Digitalisierung im Binnenmarkt

Die EU-Strategie setzt stark auf Digitalisierung, um grenzüberschreitende Geschäfte zu beschleunigen. Digitale Instrumente sollen die Verwaltung entlasten und das Geschäftsleben EU-weit vereinfachen. So ist unter anderem vorgesehen, Produktinformationen künftig über digitale Produktpässe (Digital Product Passports) zu organisieren. Wichtige Etiketten- und Recyclingdaten sollen über einen QR-Code abrufbar sein, statt in Papier-, bzw. Aufdruckform am Produkt angefügt zu werden. Parallel dazu erhalten Unternehmen die Möglichkeit, Gebrauchsanleitungen und Compliance-Dokumente rein elektronisch bereitzustellen, was den administrativen Aufwand weiter senken soll.

Ein weiterer Baustein ist ein neuer europäischer Unternehmensrechtsrahmen („28. Rechtsrahmen“). Er zielt darauf ab, Firmengründungen und -übernahmen digital und standardisiert zu ermöglichen – idealerweise in wenigen Tagen. Damit sollen Kosten und Verzögerungen entfallen, die zurzeit noch durch unterschiedliche nationale Firmenformen entstehen (z.B. müssen Unternehmen derzeit für jede Niederlassung in einem anderen Land eigene Rechtsformen wählen). Diese Maßnahmen erleichtern es Unternehmen, im gesamten Binnenmarkt zu agieren und digitale Technologien konsequent zu nutzen.

Kreislaufwirtschaft und Abfallmarkt

Ein zentrales Anliegen der Strategie ist die Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Im Verpackungsbereich steht eine EU-weite Angleichung der Kennzeichnung im Programm: Teil davon ist die in der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorgesehene, einheitliche Darstellung von Trenn- und Entsorgungshinweisen, mit der die Sammlung grenzüberschreitend vereinfacht werden soll.

Zusätzlich soll ein einheitlicher Binnenmarkt für Abfall entstehen. Der Bericht konstatiert, dass derzeit fragmentierte Regeln im EPR-System (erweiterte Herstellerverantwortung) das Recycling behindern – Unternehmen müssen etwa in jedem Land eigene Registrierungen vornehmen, was hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringt.

Die Strategie illustriert dies mit einem Beispiel: Ein Beleuchtungsmittelhersteller braucht heute für den Vertrieb in nur drei EU-Mitgliedstaaten rund 16 verschiedene EPR-Registrierungen (für Verpackung, Elektrogeräte, Batterien) und muss bei etwa zehn Instanzen jeweils eigene Meldungen und Berichte einreichen. Das kostet Zeit und Geld, insbesondere für KMU und Start-ups. Zur Abhilfe plant die Kommission konkrete Harmonisierungsschritte: Fragmentierte Meldepflichten sollen angeglichen werden, EPR-Verfahren vereinheitlicht und ein digitaler One-Stop-Shop für EPR-Informationen und Meldungen eingeführt werden.

Auch in Punkto End-of-Waste sind Reformen vorgesehen. Geplant ist ein „Circular Economy Act“ (voraussichtlich 2026), der klare EU-weit geltende Kriterien festlegt, wann Abfälle zu Sekundärrohstoffen werden dürfen. Dadurch sollen beispielsweise grenzüberschreitende Lieferungen von Recyclingmaterial erleichtert werden. So zielt die Strategie auf die Förderung von Investitionen in Recyclinginfrastruktur und den Handel mit Recyclingmaterialien, was Unternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten im Sekundärrohstoff-Sektor ermöglichen soll.

Regulatorische Vereinfachungen

Die Strategie betont durchgehend das Ziel des Bürokratie-Abbaus. Die Kommission unterzieht dazu das gesamte EU-Regelwerk einem Stresstest, um es auf unnötige Komplexitäten zu prüfen.

Zusätzlich soll künftig noch zwei Omnibus-Verordnungen folgen: Ein Digital-Omnibus, der die digitale Gesetzgebung vereinfachen und an technologische Entwicklungen anpassen sollen, sowie ein Umwelt-Omnibus, der unter anderem die Umsetzung der EPR-Pflichten erleichtern soll, ohne neue Marktbarrieren zu schaffen.

Ein Leitprinzip lautet dabei „1 neu, 27 raus“ – jede neu erlassene EU-Vorschrift soll damit an anderer Stelle regulatorische und bürokratische Erleichterung mit sich bringen. Zusätzlich sieht die Kommission vor, mit sogenannten Competitiveness Checks zu verhindern, dass künftige Gesetze neue Hindernisse aufbauen.

Insgesamt soll so der bürokratische Aufwand für Unternehmen sinken und der Binnenmarkt reibungsloser und wettbewerbsfähiger gestaltet werden.

Die Strategie auf den Punkt gebracht

Für Unternehmen ergeben sich aus der neuen Strategie spürbare Chancen: Der Abbau von Handelshemmnissen und Bürokratie sorgt für niedrigere Kosten, leichtere Absatzchancen innerhalb eines größeren, harmonisierten Marktes und trägt damit zu höherer Wettbewerbsfähigkeit im globalen Vergleich bei. Insbesondere KMU sollen von der verbesserten Marktintegration profitieren – die Strategie enthält zahlreiche Maßnahmen, um ihnen den Zugang zum EU-Gesamtmarkt zu erleichtern.

Mit der vorgestellten Strategie macht die EU-Kommission klar, dass sie den Binnenmarkt „einfach, nahtlos und stark“ gestalten will. Für Unternehmen heißt das: mehr digitale Dienstleistungen, weniger administrative Hürden, verlässliche Rahmenbedingungen und ein größerer Markt für kreislauforientierte Produkte.