29.07.2026

Novelle der EAG-Verordnung: Erweiterte Rücknahmepflichten für den Handel ab 1. Oktober 2026

Mit der Novelle der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung (EAG-Verordnung) kommen auf zahlreiche Handelsunternehmen neue Verpflichtungen zu.

EAG Novelle

Ab 1. Oktober 2026 wird die bestehende Rücknahmepflicht für sehr kleine Elektroaltgeräte ausgeweitet: Bereits ab einer Verkaufsfläche von 25 m² müssen Händler:innen entsprechende Altgeräte kostenlos und ohne Neukauf eines gleichwertigen Produkts zurücknehmen, und zwar im Geschäftslokal oder in dessen unmittelbarer Nähe.

Von der Neuregelung betroffen sind insbesondere Betriebe, die bisher oft nicht im Fokus der Elektroaltgerätesammlung standen – darunter beispielsweise Trafiken, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, aber auch andere kleinere Verkaufsstellen für Elektro- und Elektronikgeräte.

Für die betroffenen Unternehmen bietet die rechtzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen die Möglichkeit, organisatorische Prozesse frühzeitig anzupassen und Kund:innen eine gesetzeskonforme Rückgabemöglichkeit anzubieten.

Welche Geräte sind von der Rücknahmepflicht betroffen?

Die neue Regelung betrifft sogenannte sehr kleine Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einer Kantenlänge von ≤ 25 Zentimetern.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Einweg-E-Zigaretten und Vapes
  • elektrische Zahnbürsten
  • Rasierapparate
  • Mobiltelefone und Smartphones
  • Taschenrechner
  • Fernbedienungen
  • Kopfhörer und Earbuds
  • elektrische Spielwaren
  • kleinere Küchengeräte
  • Powerbanks
  • LED-Leuchten mit integrierter Elektronik
  • tragbare Geräte mit fest verbauten Akkus oder Batterien


Entscheidend ist dabei nicht, ob das Gerät noch funktioniert oder ob eine Batterie bzw. ein Akku enthalten ist. Sobald es sich um ein Elektro- oder Elektronikgerät handelt, bei dem keine äußere Abmessung über 25 cm beträgt, fällt es grundsätzlich unter die Rücknahmepflicht.

Gerade bei Einweg-E-Zigaretten ist die korrekte Entsorgung besonders wichtig. Diese Produkte enthalten sowohl elektronische Bauteile als auch Lithium-Batterien und dürfen daher keinesfalls über den Restmüll oder die Verpackungssammlung entsorgt werden. Durch die Ausweitung der Rücknahmepflicht soll sichergestellt werden, dass diese Geräte verstärkt in die dafür vorgesehenen Sammel- und Recyclingströme gelangen.

Rücknahme nach dem 0:1-Prinzip

Die sogenannte 0:1-Rücknahme bedeutet, dass Kund:innen Elektroaltgeräte beim Händler zurückgeben können, ohne gleichzeitig ein neues Gerät kaufen zu müssen. Die Rücknahmeverpflichtung am Verkaufsort gilt dabei nur für die Art und die übliche Anzahl an Geräten, wie sie im Geschäft auch an Letztverbraucher abgegeben werden.

Für betroffene Händler:innen bedeutet dies konkret:

  • Die Rücknahme muss für die Konsument:innenunentgeltlich erfolgen.
  • Kund:innen dürfen nicht zum Kauf eines Ersatzgeräts verpflichtet werden.
  • Die Verpflichtung gilt für sehr kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm.
  • Die Rückgabe muss während der üblichen Geschäftszeiten möglich sein.
  • Händler:innen sind nicht verpflichtet größere Mengen an Altgeräten oder Gerätetypen, die in ihrem Geschäft nicht verkauft werden, anzunehmen.
  • Die zurückgenommenen Geräte sind ordnungsgemäß zu sammeln und an genehmigte Abfallsammler oder -behandler bzw. Sammel- und Verwertungssysteme zu über-geben.


Ein praktisches Beispiel:

Eine Kundin kauft regelmäßig Einweg-E-Zigaretten in einer Trafik. Ab Oktober 2026 kann sie ihre gebrauchten Geräte dort kostenlos zurückgeben – unabhängig davon, ob sie gleichzeitig ein neues Produkt erwirbt. Die Trafik muss für diese Altgeräte eine entsprechende Sammelmöglichkeit bereitstellen und die ordnungsgemäße Weitergabe an befugte Übernehmer sicherstellen.

Mehr Sicherheit und Sammlung

Kleine Elektrogeräte landen aufgrund ihrer geringen Größe oft im Restmüll oder werden irrtümlich über die Verpackungssammlung entsorgt.

Dadurch gehen wertvolle Rohstoffe verloren, darunter Metalle, Kunststoffe und kritische Rohstoffe, die durch hochwertiges Recycling wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden könnten. Gleichzeitig erhöhen falsch entsorgte Geräte mit Lithium-Batterien das Risiko von Bränden in Sammelfahrzeugen und Sortieranlagen.

Die Ausweitung der Rücknahmepflicht schafft zusätzliche, niedrigschwellige Rückgabemöglichkeiten und stärkt die flächendeckende Sammlung von Elektroaltgeräten in Österreich.

Rechtzeitige Vorbereitung empfohlen

Für Handelsunternehmen, die von der neuen Regelung betroffen sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung auf die kommenden Anforderungen. Dazu zählen insbesondere:

  • Prüfung der Betroffenheit des Standorts hinsichtlich Verkaufsfläche und Produktsortiment
  • Einrichtung, bzw. Prüfung geeigneter Sammelbehälter
  • Anpassung interner Abläufe für Lagerung und Abholung
  • Schulung von Mitarbeiter:innen
  • Information von Kund:innen über die Rückgabemöglichkeit