09.07.2026

PPWR: Kaffee und Tee mit neuen Verpflichtungen

Ab dem 12. August 2026 greifen die neuen PPWR Bestimmungen für Kaffeekapsel, Kaffeepads, Teebeutel. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte für Sie zusammengefasst.

Kaffee Kapseln Header

Aufgrund der PPWR (EU-Verpackungsverordnung) gelten ab 12. August 2026 „durchlässige und undurchlässige Einzelportionseinheiten für Tee oder Kaffee“ als Verpackung. Darunter fallen z.B. Kaffeekapsel, Kaffeepads und Teebeutel.

Dementsprechend gelten für diese künftig Meldebestimmungen.


Bin ich betroffen?

Verpflichtet sind Sie, wenn Sie diese Produkte als österreichisches Unternehmen abfüllen/abpacken oder aus dem Ausland zukaufen. (Ausnahme: Ihr Lieferant lizenziert die Verpackungen bereits, Bestätigung mittels rechtsverbindlicher Erklärung).

Nicht verpflichtet sind Sie, wenn Sie diese befüllten Produkte von österreichischen Lieferanten beziehen.


Ab wann muss ich melden?

Die Meldeverpflichtung gilt ab dem 01. Oktober 2026, das heißt die erste Meldung ist:

  • Für Monatsmelder: Oktober
  • Für Quartalsmelder: 4. Quartal
  • Für Jahresmelder: Sie inkludieren alle ab 01.10.2026 in Verkehr gebrachten Tee/Kaffee-Einzelportionseinheiten in Ihrer Jahresmeldung für das Jahr 2026.


Unter welcher Tarifkategorie muss ich melden?

Es gibt noch keine eigene Tarifkategorie, daher nutzen Sie bitte die vorhandenen Kategorien, zum Beispiel:

  • Kapsel aus Aluminium: Aluminium Haushalt
  • Kapsel aus Kunststoff: je nach Zusammensetzung Kunststoff Haushalt (wenn Kunststoffanteil ≥95% liegt) oder Materialverbund Haushalt (wenn Kunststoffanteil <95% liegt)
  • Teebeutel aus Papier: Papier Haushalt (inkl. Fähnchen, Faden und Klammern)


Welches Gewicht wird herangezogen?

Die Gewichte der Verpackungen sind ohne Inhalt zu ermitteln.


Gibt es keine eigene Tarifkategorie?

Der Gesetzgeber sieht eine eigene Tarifkategorie mit der AWG-Novelle vor (vermutlich ab 2028).