04.01.2024

Update: Kostensätze für "Littering-Abgabe" 2024

Seit 2023 sind die Sammel- und Verwertungssystem im Namen der VKS verpflichtet die Meldung bestimmter Einwegkunststoffprodukte und -verpackungen einzuheben. Ab 2024 ist diese Meldung mit Kosten für die Inverkehrbringer verbunden, die wir hier, nach Revision und Abklärung mit dem Gesetzgeber, veröffentlichen.

Kostenersaetze

Der österreichische Gesetzgeber sieht seit 2023 die Mengenmeldung von Einwegkunststoffprodukten und -verpackungen (EWK oder auch SUP vom englischen "Single Use Plastics"), die für den „Unterwegskonsum“ bestimmt sind, vor. Mit einer damit verbundenen „Littering-Abgabe“ sollen Flurreinigungen und Säuberungsaktionen, die durch die betroffenen Produkte und Verpackungen notwendig werden, kompensiert werden.

Eine Übersicht der von der Abgabe betroffenen Verpackungen und Produkte finden sie in unserem Infoblatt „Einwegkunststoffprodukte – Meldung und Abgrenzung“

Die Meldung betroffener Mengen muss jährlich bis 15.03. erfolgen und kann über die ARA Online Meldung (https://online.ara.at/) abgegeben werden. Wählen Sie dazu unter „Meldung / Belege“ das Jahr für welches Sie Meldung abgeben möchten und dort die Option EWK (Einwegkunststoff) aus. Nach dem Ausfüllen bitte auf „Speichern“ klicken (einen „Senden“ Button gibt es aktuell nicht, bis alle offenen Fragen mit dem Bundesministerium geklärt werden konnten.)

WICHTIG: Sollten Sie keine betroffenen Einwegkunststoffprodukte oder -verpackungen lizenziert und in Verkehr gebracht haben, wählen Sie bitte das entsprechende Feld oberhalb des Eingabeformulars an und klicken dann auf „speichern“.

Für das Jahr 2022 fallen bei dieser Meldung KEINE Kosten an.

Erst ab der Mengenmeldung für das Jahr 2023 werden Kosten fällig. Die dafür vom Gesetzgeber festgesetzten Sätze finden Sie in folgendem Dokument, das wir nun, nach notwendigen Revisionen und Abklärungen mit dem Ministerium, an unsere Kundinnen und Kunden weiterleiten.

Die angeführten Zuschläge bzw. Kostenersätze sind bis auf weiteres als gültig anzusehen.

Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Kostenersätzen NICHT um ARA-Beiträge handelt, sondern um Zuschläge, die alle Sammel- und Verwertungssysteme in Österreich (SVS) im Namen und auf Rechnung der Verpackungskoordinierungsstelle gemeinnützige GmbH (VKS) einheben müssen.

Genaue Details zur Verrechnung der ab 2024 (für die Mengen von 2023) anfallenden Kosten sind noch nicht bekannt gegeben worden.
Sobald uns hierzu weiterführende Informationen vorliegen, werden wir selbstverständlich informieren.